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   FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07   

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https://dejure.org/2007,36845
FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07 (https://dejure.org/2007,36845)
FG München, Entscheidung vom 24.04.2007 - 14 V 306/07 (https://dejure.org/2007,36845)
FG München, Entscheidung vom 24. April 2007 - 14 V 306/07 (https://dejure.org/2007,36845)
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    Einreihung als gewürztes Fleisch

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.02.1967 - III B 9/66

    Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Steuerbescheids

    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07
    Zur Aussetzung führende begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung gegen die Rechtmäßigkeit sprechende Gründe hervortreten, die eine Unentschiedenheit in der Beurteilung der Rechtslage oder Unklarheit in der Bewertung von Tatfragen bewirken (vgl. Bundesfinanzhof - BFH-Beschluss vom 10. Februar 1967, III B 9/66, BStBl III 1967, 182).
  • EuGH, 18.09.1990 - C-228/89

    Farfalla Flemming / Hauptzollamt München-West

    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07
    Anm. 6a zu Kap. 2 KN mit dem Kriterium der deutlichen Wahrnehmbarkeit auch hinsichtlich der Alternative des Geschmacks auf objektiv feststellbare Merkmale ab, die anlässlich der Einfuhrabfertigung von den damit betrauten Zollbediensteten leicht und eindeutig festgestellt werden können (vgl. EuGH-Urteil vom 18. September 1990, Rs. C-228/89, EuGHE 1990, 3427).
  • BFH, 24.01.2006 - VII R 5/05

    Einfuhrabgaben; Stichprobe

    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07
    Angesichts der Verwertbarkeit der vorgenommenen Begutachtung der ZPLA anhand der vom ZA gezogenen Warenprobe kommt dem von der Antragstellerin vorgelegten Privatgutachten der Labors über die Beschaffenheit der Rückstellprobe keine Bedeutung zu (vgl. BFH-Urteil VII R 5/05 vom 24. Januar 2006, HFR 06, 810).
  • BFH, 05.04.1990 - VII R 133/87
    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07
    Das Merkmal der deutlichen Würzung ist nämlich dann nicht erfüllt, wenn es bei einer Geschmacksprüfung nicht möglich ist, ein übereinstimmendes und sicheres Urteil über eine Würzung zu gewinnen oder wenn sich die Würzung nicht auf Anhieb, sondern erst nach längerem intensiven Verkosten feststellen lässt (vgl. BFH-Urteil VII R 133/87, BFHE 162, 151); denn bereits Zweifel daran, ob die Ware gewürzt ist, führen zum Ausschluss des Kapitels 16 des GemZT (vgl. BFH-Urteile VII K 13/87, BFH/NV 1988, 539; VII K 13 bis 16/86, BFH/NV 1988, 609).
  • BFH, 13.10.1987 - VII K 13/87

    Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für zu tarifierende Waren

    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07
    Das Merkmal der deutlichen Würzung ist nämlich dann nicht erfüllt, wenn es bei einer Geschmacksprüfung nicht möglich ist, ein übereinstimmendes und sicheres Urteil über eine Würzung zu gewinnen oder wenn sich die Würzung nicht auf Anhieb, sondern erst nach längerem intensiven Verkosten feststellen lässt (vgl. BFH-Urteil VII R 133/87, BFHE 162, 151); denn bereits Zweifel daran, ob die Ware gewürzt ist, führen zum Ausschluss des Kapitels 16 des GemZT (vgl. BFH-Urteile VII K 13/87, BFH/NV 1988, 539; VII K 13 bis 16/86, BFH/NV 1988, 609).
  • BFH, 15.12.1987 - VII K 13/86
    Auszug aus FG München, 24.04.2007 - 14 V 306/07
    Das Merkmal der deutlichen Würzung ist nämlich dann nicht erfüllt, wenn es bei einer Geschmacksprüfung nicht möglich ist, ein übereinstimmendes und sicheres Urteil über eine Würzung zu gewinnen oder wenn sich die Würzung nicht auf Anhieb, sondern erst nach längerem intensiven Verkosten feststellen lässt (vgl. BFH-Urteil VII R 133/87, BFHE 162, 151); denn bereits Zweifel daran, ob die Ware gewürzt ist, führen zum Ausschluss des Kapitels 16 des GemZT (vgl. BFH-Urteile VII K 13/87, BFH/NV 1988, 539; VII K 13 bis 16/86, BFH/NV 1988, 609).
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